Schaden durch Schlagloch

Wer zahlt?

Schlaglöcher entstehen, wenn die oberste Schicht der Straße, der Asphalt, abgenutzt ist und den Betonuntergrund freilegt. Sobald sich ein Schlagloch gebildet hat, kann es bis auf mehrere Meter Größe anwachsen, wobei Regenwasser den Prozess beschleunigt und eine Falle für Verkehrsteilnehmer schafft. Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto dank eines Schlaglochs erlitten? Wir erklären Ihnen, was Sie als nächstes tun sollten!

Inhaltsverzeichnis

Was kann durch ein Schlagloch passieren?

Manchmal ist ein Schlagloch so groß, dass Sie die Kontrolle über Ihr Auto verlieren können, wenn Sie mit Ihrem Auto das Schlagloch in einem ungünstigen Winkel treffen. Gepaart mit der Tatsache, dass flache Autos noch anfälliger für einen Schlagloch-Schaden als beispielsweise SUVs sind, spielt also auch die Art Ihres Autos eine große Rolle.

Motorradfahrer sind sogar einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt, wenn sie über ein Schlagloch fahren. Mit nur zwei Rädern auf dem Boden und einem geringeren Gewicht als Autos sind Motorräder für Schlaglöcher prinzipiell schlecht gerüstet. In Verbindung mit einer geringeren Sicherheitsausstattung sind Unfälle durch Schlaglöcher für Motorradfahrer leider nicht selten verletzungsfrei. Auch für Fahrer von Pkw und Lkw besteht jedoch die Gefahr, nach dem Überfahren eines Schlaglochs in einen Autounfall zu geraten.

Die häufigsten Schäden, welche durch ein Schlagloch entstehen, sind jedoch geringeren Ausmaßes und lassen sich einer der folgenden Beschreibungen zuordnen:

  • Beschädigter Lack
  • Platter Reifen
  • Schaden an der Radaufhängung
  • Schaden an der Karosserie
  • Auffahrunfälle durch abruptes Abbremsen

Wer ist der Ansprechpartner bei Schlaglöchern?

Jeder, der bei einem Autounfall persönlichen oder materiellen Schaden nimmt, hat das Recht, von dem schuldigen, fahrlässigen Fahrer Schadenersatz zu erhalten. Wenn andere Parteien oder Faktoren wesentlich zu dem Unfall und den damit verbundenen Verletzungen/Sachschäden beitragen, können diese Parteien ebenfalls fahrlässig sein und haften.

Fahrlässigkeit und Haftung für einen Unfall, der durch das Auffahren auf ein Schlagloch verursacht wurde, kann drei unabhängigen Parteien angelastet werden: dem Fahrer, dem Hersteller/Installateur des Reifens und dem örtlichen Verkehrssicherungsverpflichteten, der für die Instandhaltung der Fahrbahn in einem sicheren Zustand verantwortlich ist. Die Fahrlässigkeit einer oder aller dieser Parteien kann bei der Bestimmung der angemessenen Entschädigung für den Geschädigten eine Rolle spielen.

Wer haftet bei einem Schlaglochschaden?

Prinzipiell ist es schwierig, aber nicht auszuschließen, dass der Hersteller/Installateur des Reifens für einen Schlaglochschaden haftet. Als Ihr neutraler und zuverlässiger Schadensgutachter helfen wir Ihnen jedoch dabei, den Schaden zu begutachten und bewerten die Möglichkeit, ob der Hersteller/Installateur eventuell für den Schaden aufkommen muss.

Deutlich einfacher wird es bezüglich der Haftbarkeit des Verkehrssicherungsverpflichteten. Dieses typisch „behördendeutsche“ Wort steht für denjenigen, der für die Zuständigkeit der jeweiligen Straße verantwortlich ist. Dies kann der Bund, das Bundesland, der Landkreis, die Gemeinde oder aber auch Privatpersonen sein.

Der Zuständige ist dafür verantwortlich, die Straßen in seinem Zustandsbereich auf einem verkehrssicheren Niveau zu halten und entsprechende Schäden zu reparieren. Sind diese Schäden, wie beispielsweise Schlaglöcher, nicht repariert, muss auf die Gefahrenstelle hingewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch ein Schild, welches vor Schlaglöchern warnt.

Lässt sich Schadensersatz von den öffentlichen Kommunen fordern?

Das „Sichtfahrgebot“ ist in § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass Sie in dem Bereich anhalten können, der für Sie sichtbar ist. Das Gleiche gilt für ein Schlagloch. Der Verkehrssicherungsverpflichtete kann auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie ein Schlagloch gleich nach dessen Auftreten überfahren, und er noch keine Zeit hatte, es zu reparieren. Sie dürfen nicht automatisch davon ausgehen, dass der Straßenbelag intakt und unbeschädigt ist, vor allem nicht auf Straßen mit wenig Verkehr. Andererseits können Sie erwarten, dass es entlang von Autobahnen keine großen Vertiefungen gibt.

Aber: Weisen Kommunen nicht auf ein Schlagloch hin, können Sie für Sach- und Personenschaden prinzipiell haftbar gemacht werden. Da Schlaglöcher aufgrund der Witterungsbedingungen eher im Winter entstehen, haben Sie insbesondere von Frühling – Herbst eine gute Chance, einen Schadensersatz von der Kommune zu erhalten. In diesem Zeitraum ist es davon auszugehen, dass Schlaglöcher nicht direkt entstanden sind, und die entsprechenden Behörden Zeit hatten, sich dem Schlagloch zu widmen.

Was sind die Schritte bei einem Schaden durch Schlaglöcher?

1. Umfassende Dokumentation

  • Wenn Sie den Schaden durch ein Schlagloch wahrnehmen, dokumentieren Sie den Schaden umfassend. Nehmen Sie Bilder und Videos des Schadens an Ihrem Auto auf. Bei Personenschäden können entsprechende Arztberichte, bei kleineren Schäden wie Prellungen Bilder hilfreich sein.
  • Fotografieren Sie zudem den Unfallort und das Schlagloch selbst. Um es für Außenstehende leichter erkennbar zu machen, nehmen Sie einen Vergleichsgegenstand zur Hand, um die Größe des Schlaglochs zu verdeutlichen. Ideal ist hierfür ein Zollstock, ansonsten können auch eine Parkscheibe oder ein Verbandskasten nützlich sein.
  • Gehen/fahren Sie einen Teil der Strecke, die Sie bis zum Unfallort zurückgelegt haben, und dokumentieren Sie diese am besten per Video (hierbei sollten Sie nicht selbst filmen, während Sie fahren). Dadurch lässt sich belegen, dass kein entsprechendes Hinweisschild vorhanden war.
  • Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachten konnten? Notieren Sie sich deren Namen und Adressen, um diese eventuell in der Zukunft kontaktieren zu können. Außerdem können Sie den Schaden von der Polizei aufnehmen lassen. Dies ist insbesondere dann hilfreich, wenn es keine Zeugen vor Ort gibt.
  • Es dauert nicht lange, bis Ihnen jemand vorwirft, dass Sie zu schnell gefahren sind und das Schlagloch übersehen haben. Schreiben Sie sich also unbedingt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf.


2. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung?

Es bleibt nur ihre persönliche Versicherung übrig, wenn niemand sonst zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel, wenn ein Schlagloch einen Schaden an Ihrem Auto verursacht. Die Teilkaskoversicherung zahlt jedoch nicht. In diesem Fall müssen Sie selbst für die Reparatur aufkommen.

Aufgepasst: Die Vollkaskoversicherung zahlt meist nicht, wenn ein Schlagloch nur die Reifen beschädigt.

3. Kontaktieren Sie einen unabhängigen Gutachter
Unser sachkundiges Team von Fachleuten wird mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise besprechen.

Bei Bedarf organisieren wir einen Besuch eines Gutachters bei Ihnen zu Hause. Er wird den durch die Schlaglöcher verursachten Schaden beurteilen und das entscheidende unabhängige Gutachten erstellen. Sofern Sie keine Schuld tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten zu übernehmen.