Wieviel Promille

sind zulässig beim E-Scooter-Fahren?

E-Scooter gibt es mittlerweile in jeder größeren deutschen Stadt und sie erfreuen sich größter Beliebtheit – kein Wunder, denn die elektrischen Flitzer ermöglichen es, schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen. Besonders nachts steigt vor allem junges Partyvolk gern auf einen E-Scooter – doch ist das überhaupt erlaubt, wenn man alkoholisiert ist? Alles, für Sie fürs E-Roller-Fahren in diesem Kontext wissen müssen, erklären wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag.

Wie sind grundsätzlich die Regeln fürs Fahren von E-Scootern?

Da E-Scooter mit einem (recht starken) Elektromotor ausgestattet sind, werden sie im deutschen Straßenverkehr als sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“ eingestuft. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre oder älter sein, brauchen ansonsten aber keinerlei Führerschein.

Welche Verkehrsregeln gelten?

E-Scooter-Fahrer müssen sich gemäß den ganz normalen Verkehrsregeln im Straßenverkehr bewegen – sie müssen anzeigen, wenn sie abbiegen wollen, sie müssen an roten Ampeln halten etc.. Außerdem sind sie angehalten, auf dem Radweg zu fahren oder alternativ (wenn es keinen Radweg gibt) auf der normalen Fahrbahn.

Wie viel Promille sind beim E-Scooter-Fahren erlaubt?

Wenn Sie E-Scooter fahren, dann gelten für Sie die gleichen Regeln, die auch für Sie als Autofahrer gelten würden. Das heißt: Für Sie gilt ein Höchstwert von 0,49 Promille im Blut, mit dem Sie noch fahren dürfen. Bis zu diesem Wert sind die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit noch nicht entscheidend eingeschränkt und Sie können somit ein Fahrzeug weiterhin sicher befördern.

0,49 Promille als goldene Grenze

Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut ändert sich die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nachweislich – und deshalb gibt es ab nachgewiesenen 0,5 Promille Alkohol in Ihrem Körper Probleme. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 500€ sowie mit 2 Punkten in Flensburg und mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen.

Wichtig: bin ich in jedem Fall sicher, wenn ich unter 0,5 Promille bleibe?

Die klare Antwort lautet: Nein. Entscheidend ist vor allem, mit welchem Verhalten Sie im Straßenverkehr aufgefallen sind – und natürlich vor allem, ob Sie aufgefallen sind. Werden Sie fahrauffällig und haben Alkohol konsumiert, kann es schon ab nachgewiesenen 0,3 Promille im Blut Probleme geben.

Wie sieht es aus, wenn ich noch in der Probezeit bin?

Auch hier sind die Regeln dieselben wie beim Autofahren: Es gilt die 0,0-Promille-Grenze – und das sowohl für Fahrer, die jünger als 21 Jahre sind als auch für solche, die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden. Verhalten Sie sich entgegen dieser Regel, dann müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 250€ rechnen, außerdem erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich kann es sein, dass Sie an einem Aufbaukurs teilnehmen müssen.

Betrunken auf dem E-Scooter fahren – wann wird die Ordnungswidrigkeit zur Straftat?

Wenn Sie mit mehr als 1,0 Promille fahren, werden die Konsequenzen noch ernster. Offiziell begehen Sie dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Wenn Sie noch dazu betrunken mit Ihrer Fahrweise aufgefallen sind, müssen Sie eine Anzeige fürchten, die eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Außerdem drohen Ihnen 2 oder sogar 3 Punkte in Flensburg und Ihnen kann bis zu 6 Monaten der Führerschein entzogen werden, manchmal wird der Führerschein auch gänzlich entzogen.

Was droht betrunkenen Wiederholungstätern?

Wer mehrfach betrunken fährt, muss, gemessen an der Schwere seiner Tat und zusätzlich zu den oben bereits beschriebenen Konsequenzen, vor allem mit einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldes rechnen.

Das gilt vor allem im weniger „schwerwiegenden“ Fall des Fahrens mit mehr als 0,49, aber weniger als 1,1 Promille:

  • 1. Mal betrunken E-Scooter fahren: Bußgeld in Höhe von 500€ plus 2 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis für einen Monat
  • 2. Mal betrunken E-Scooter fahren: Bußgeld in Höhe von 1000€ plus 2 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis für drei Monate
  • 3. Mal betrunken E-Scooter fahren: Bußgeld in Höhe von 1500€ plus 2 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis für drei Monate

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