Wer zahlt
bei einem Steinschlag?
Glasschaden ist der Spitzenreiter unter den Kaskoschäden. Dies schließt Steinschläge mit ein. Wir sagen Ihnen, wann Schäden repariert werden können und wann ein Austausch der Windschutzscheibe erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, immerhin zehn Zentimeter vom Rand entfernt und weniger als fünf Millimeter, kann repariert werden. Ein Sichtfeld von der Größe eines DIN A4-Blattes wird als vor dem Fahrer liegend angesehen.
Ebenso darf trotz der Zwischenfolie oder gleich der Innenscheibe allein die Außenseite der Scheibe nicht beschädigt werden. Wasser oder Schmutz sollten ebenso nicht in das Glas gelangt sein. Tipp: Decken Sie den beschädigten Bereich flink mit einem Aufkleber oder einer Folie ab. Autowerkstätten oder Autoglasfirmen können den Schaden beheben.
Wenn die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wurde, ist der beschädigte Bereich beinahe nicht mehr erkennbar und die Scheibe hat fast aufs Neue ihre ursprüngliche Festigkeit erreicht.
Wer zahlt den Schaden?
Es kommt oft vor, dass Glasschäden per hochgeschleuderte Steine verursacht werden. In diesen Fällen ist eine Haftung des vorausfahrenden Fahrzeugs keine Seltenheit, da ein „idealer Fahrer“ den Schaden nicht hätte verhindern können.
Anders verhält es sich, wenn ein Auto auf einer Schotterstraße mit zu hoher Geschwindigkeit fährt und dabei ein Stein hochgeschleudert wird. In diesen Fällen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs für den Schaden aufkommen.
Gleiches gilt, wenn sich ein Stein von der Ladefläche des vorausfahrenden Fahrzeugs löst. Steinschlagschäden seitens geworfene Steine können mit Ihrer Vollkaskoversicherung kontrolliert werden. Gleiches gilt, wenn das schadensverursachende Fahrzeug auf und ab ist.