Unfall ohne Führerschein

Diese Konsequenzen drohen

Ein Unfall ohne Führerschein ist eine ernste Situation, die zu bedeutenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen kann. Allerdings ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, ob Sie eine Fahrerlaubnis haben, aber einfach den Führerschein vergessen haben, oder ob Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind. Je nach Szenario sind die Folgen beim Fahren ohne Führerschein sehr unterschiedlich. Wir klären Sie über die Folgen im Falle beider Szenarien auf.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Fahren ohne Führerschein kann in zwei verschiedene Kategorien fallen: Das Vergessen des Führerscheins trotz gültiger Fahrerlaubnis oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
  •   Wenn Sie eine Fahrerlaubnis haben, aber den Führerschein vergessen haben, erwartet Sie ein Verwarngeld von 10 Euro. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  •    Wenn Sie einen Unfall ohne Führerschein verursachen, müssen Sie die Strafen für das Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis hinnehmen, hinzu kommt die Begleichung aller dem Unfallgegner entstandenen Schäden.
  •    Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, kann die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückverlangen (Regress). Bei Fahrerflucht erlischt der Versicherungsschutz komplett und es drohen Geld- und Freiheitsstrafen.

Fahren ohne Führerschein: Diese Szenarien gilt es zu unterscheiden

Mögliche Situationen:

  • Sie haben Ihren Führerschein vergessen: Wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, aber den Führerschein zu Hause vergessen haben, verstoßen Sie gegen § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Folge ist ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
  • Sie fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, handeln Sie gegen § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und begehen somit eine Straftat. Das Strafmaß kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe umfassen, wenn Vorsatz vorliegt. Bei Fahrlässigkeit sind bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder maximal 180 Tagessätze als Geldstrafe möglich.

Ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht – das passiert:

Sollten Sie dann einen Unfall ohne Führerschein verursachen, wird die Situation komplizierter. Sie müssen die Strafen für das Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis hinnehmen und zusätzlich kommen die Folgen des Unfalls hinzu. Als Unfallverursacher müssen Sie den Zustand des Fahrzeugs des Geschädigten wiederherstellen und für möglichen zusätzlichen Schadensersatz aufkommen. Behandlungs- sowie Fahrtkosten können als Kosten hinzukommen.

Unfall ohne Fahrerlaubnis verursacht – haftet die Versicherung?

In Bezug auf den Versicherungsschutz verhält es sich so, dass Ihre Haftpflichtversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die dem Unfallgegner entstanden sind. Wenn Sie jedoch ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor, die dazu führen kann, dass die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückverlangt, was als Regress bezeichnet wird. Die maximale Summe eines solchen Regresses ist in der Regel auf 5.000 Euro begrenzt. Dieser Wert kann allerdings zusätzlich nach oben korrigiert werden, wenn weitere erschwerende Tatbestände hinzukommen und Sie zum Beispiel betrunken gefahren sind.

Was passiert, wenn Sie Fahrerflucht begangen haben?

Die Situation wird noch heikler, wenn Sie nach Ihrem Unfall ohne gültige Fahrerlaubnis zusätzlich Fahrerflucht begangen haben. Dann machen Sie sich gleich zweier Obliegenheitsverletzungen schuldig. Ihr Versicherer wird Ihnen nun höchstwahrscheinlich den Versicherungsschutz gänzlich absprechen. Dies bedeutet, dass Sie sämtliche verursachte Schäden uneingeschränkt selbst zahlen müssen. Strafrechtlich drohen bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe. Hinzu kommt die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wir helfen Ihnen im Unfallfall – PKW-Gutachter

Sie sind ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis gefahren und unverschuldet in einen Unfall geraten? Oder Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten, bei dem Ihr Unfallgegner ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis fuhr? In beiden Fällen sind wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Melden Sie sich am besten direkt bei unseren Profis von PKW-Gutachter und legen Sie die Klärung und Regulierung des Schadensfalls in unsere Hände – Sie können sich vollkommen stressfrei zurücklehnen!