Unfall mit Polizweiwagen

Wer erhält die Schuld?

Es gibt mehr als 22.000 Polizeiautos, die auf den deutschen Straßen unterwegs sind. Immer dann, wenn es die Einsatzlage erfordert, haben Polizeifahrzeuge dabei Sonderrechte, die ihnen ermöglichen, schnell und effizient voranzukommen, indem sie sich außerhalb der gängigen Verkehrsregeln bewegen. Aber was passiert, wenn es dann zu einem Unfall mit einem Zivilwagen kommt? Trifft Letzteren immer die Schuld am Unfall? Und welchen Unterschied macht hierbei die Einsatzlage des Polizeifahrzeugs? Alles, was Sie in diesem Fall wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Grundsätzlich gut zu wissen:

Wenn es mit einem Polizeiauto zu einem Unfall kommt, kommt intuitiv der Gedanke auf, dass immer die Zivilperson Schuld am Unfall erhält – das stimmt allerdings nicht. Obwohl Polizeiwagen in dringenden Einsätzen (mit Sondersignalen wie Blaulicht und Sirene) besondere Rechte im Straßenverkehr haben, müssen sie dennoch auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Das Wegerecht der Polizei

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dem Polizeiauto im dringenden Einsatz sofort Platz zu machen, denn dieses hat in diesem Fall sogenanntes Wegerecht. Kommt es zum Unfall, wird aber trotzdem die Situation als Ganzes betrachtet und Sie sind als ziviler Fahrer nicht gezwungenermaßen schuld. Wie auch in anderen Unfallsituationen können Sie auch in dieser die Polizei zur Aufnahme des Unfalls verständigen – auch, wenn dies etwas seltsam erscheint.

Von welchen Verkehrsregeln ist ein Einsatzfahrzeug befreit?

Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung haben alle Einsatzfahrzeuge der Polizei, aber auch der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, besondere Rechte bei dringlichen Einsätzen. Hören Sie eine Sirene und sehen Blaulicht, können Sie mit folgenden eigentlich rechtswidrigen Fahrweisen rechnen:

  • Das Einsatzfahrzeug überfährt rote Ampeln
  • Es nutzt zum schnelleren Vorankommen (besonders in dichtem Verkehr) die Gegenfahrbahn oder Gehwegteile
  • Es fährt mit deutlich höherer Geschwindigkeit als eigentlich erlaubt


Trotzdem gilt für Beamte das Gebot, in Einsatzsituationen die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung zu wahren.

Interessant zu wissen: Ist ein Polizeifahrzeug übrigens nicht im Einsatz (ohne Blaulicht und Sirene unterwegs), gelten für dieses die exakt selben Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Wer übernimmt die Haftung bei einem Unfall mit einem Polizeiwagen?

Stellt sich tatsächlich heraus, dass das Polizeiauto verantwortlich war für die Unfallentstehung, dann wird dafür auch die Haftung übernommen. Allerding haftet dann nicht der Beamte selbst, der das Polizeifahrzeug fuhr, sondern die jeweilige Dienststelle beziehungsweise das Land für die Ihnen entstandenen Schäden.

Polizei zum Unfall mit Polizeiauto hinzurufen?

Auch, wenn der Gedanke im ersten Moment seltsam erscheint, rufen Sie am besten immer die Polizei, also unabhängige und nicht am Unfall beteiligte Beamte, hinzu, wenn Sie in einem Unfall mit einem Polizeiauto geraten. Natürlich könnten die am Unfall beteiligten Beamten den Unfall selbst aufnehmen, bei einer sachlichen Klärung könnten sie allerdings eigene Interessen beeinflussen, wie es bei jedem anderen Menschen auch der Fall wäre. Von daher ist das Hinzuziehen von vom Unfallgeschehen unabhängiger Personen immer ratsam.

Hilfe nach Unfall mit Polizeiauto – kontaktieren Sie uns umgehend!

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall mit einem Polizeiauto geraten und unsicher, wie Sie sich verhalten sollen? Keine Sorge, wir kümmern uns um die gesamte Klärung und Regulierung des Schadensfalls für Sie. Melden Sie uns hierzu den Unfall und dessen Entstehung umgehend und wir beraten Sie zur sinnvollsten Vorgehensweise. Beauftragen Sie uns mit der Regulierung des entstandenen Schadens, dann halten wir Sie jederzeit auf dem Laufenden – transparent und mit höchster Expertise.