Unfall mit Leasingfahrzeug

Was nun?

Sie werden sich zu Recht fragen, welche besonderen Überlegungen angestellt werden müssen, wenn Ihr Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Im Grunde genommen unterscheidet sich der Vorgang nicht wesentlich von dem eines anderen Unfalls. Es versteht sich von selbst, dass Sie ruhig bleiben, den Unfallort absichern, die Umstände beurteilen und so genau wie möglich festhalten sollten. Vor allem aber müssen Sie prüfen, ob jemand verletzt wurde, und ihm gegebenenfalls die notwendige Hilfe zukommen lassen.

Bei einem Unfall, an dem ein geleastes Fahrzeug beteiligt ist, stellen sich die Fragen der Haftung, der ordnungsgemäßen Meldung und der Autoreparatur erst, nachdem diese grundlegenden Fragen geklärt sind.

Wer haftet bei einem Unfall mit Leasingfahrzeug?

Wichtig ist, dass zwischen selbstverschuldeten Unfällen mit geleasten Wagen und unverschuldeten Unfällen mit einem Leasingfahrzeug zu unterscheiden ist. Nach 832 BGB verletzt derjenige, der als Fahrer des Fahrzeugs einen Unfall verursacht, das Eigentum einer anderen Person. Da der Leasingvertrag die Verantwortung häufig dem Fahrzeugeigentümer (d.h. dem registrierten Nutzer des geleasten Fahrzeugs) zuweist, ist dieser auch für die Übernahme der Kosten des Schadens und der notwendigen Reparaturen verantwortlich.

Ein Blick in den Leasingvertrag hilft

Sowohl der Leasingnehmer als auch der Leasinggeber haben bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug, der von einer anderen Person verursacht wurde, z.B. wenn Sie von einer anderen Person angefahren wurden, Ansprüche gegen den Unfallverursacher, da der Unfall beide geschädigt hat. Es lohnt sich, den Leasingvertrag zu lesen, um sich einen Überblick über die Pflichten zu verschaffen. Darin ist oft festgelegt, wer für die Durchführung von Reparaturen und die Erstattung anfallender Gebühren zuständig ist.

Was ist, wenn beide Parteien Schuld haben?

Natürlich gibt es auch die Situation der geteilten Schuld. Die Zuweisung der Verantwortung nach Kollisionen beim Spurwechsel ist ein gängiges Beispiel dafür. In solchen Situationen ist nicht mehr ersichtlich, wer in wessen Spur gewechselt hat. Je nach Art und Grad der eigenen Mitschuld werden die möglichen Ansprüche des geschädigten Autobesitzers in dieser Situation gemindert. Infolgedessen ist jede Partei für einen Teil des Schadens verantwortlich, der der anderen zugefügt wurde. Der eigene Anteil am Schaden muss durch eigene Mittel oder durch eine Kaskoversicherung geleistet werden.

Wer zahlt nach einem Leasing-Unfall?

Vor allem aus versicherungstechnischer Sicht ist die Frage des Verschuldens und der Haftung bei einem Unfall mit einem geleasten Auto von Bedeutung. Eine korrekte Schadensmeldung ist auch notwendig, wenn Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel kommen wollen.

Was die Wertminderung eines Autos nach einem Unfall betrifft, ist es auch wichtig, die Vertragspapiere zu prüfen. Der Leasinggeber muss bei einem selbstverschuldeten Unfall für den Wertverlust entschädigt werden, und zwar zusätzlich zu den Reparaturkosten, die ausgegeben werden. Schließlich gilt das Auto jetzt als Unfallwagen und wird bei der Rückgabe weniger wert sein als ursprünglich vereinbart. Der Leasinggeber könnte vom Leasingnehmer eine entsprechende Gebühr verlangen, um den Wertverlust auszugleichen. Ist der Unfall mit dem Leasingauto nicht Ihre Schuld gewesen, können Sie die Forderungen Ihres Leasinggebers an den Unfallverursacher weiterleiten.

Beachten Sie folgendes bezüglich der Reparatur

Die Bedingungen des Leasingvertrags müssen auch bei der Reparatur eines Mietwagens nach einem Unfall beachtet werden. Vermeiden Sie es, eine freie Werkstatt oder einen befreundeten Mechaniker in Ihrer Nachbarschaft aufzusuchen. In den meisten Verträgen ist eine Liste von Vertrags- oder Partnerwerkstätten angegeben, in deren fähige Hände Sie das Unfallfahrzeug geben sollten. Schließlich möchte der Leasinggeber natürlich sicherstellen, dass das Auto korrekt repariert wird, um den höchstmöglichen Restwert zu erhalten.

Bei einem Totalschaden wird meist mit der Leasingbank eine Auflösung des Leasingvertrags vereinbart.

Auch bei einem Unfall mit Leasingfahrzeug: Wir sind an Ihrer Seite

Wenn Sie einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug hatten, kann das schnell zu einer komplizierten und stressigen Angelegenheit werden. Wir können Ihnen dabei helfen, indem wir Ihnen professionelle PKW-Gutachten zur Verfügung stellen. Unsere langjährige Erfahrung und Expertise in diesem Bereich ermöglicht es uns, Ihnen eine objektive und umfassende Bewertung des Schadens zu liefern, die Sie benötigen, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Leasinggebers geltend zu machen.