Unfall in der Probezeit
Was nun?
Da es Fahranfängern noch an Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen und Verkehrsregeln fehlt, ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, recht hoch. Aus diesem Grund gelten für sie während der ersten zwei Jahre besondere Regeln und sie erhalten einen Probeführerschein. Ein Unfall während dieser Zeit hat daher andere Folgen als für andere Autofahrer. Der folgende Leitfaden beschreibt sie kurz.
Die Folgen eines Unfalls während der Probezeit für einen neuen Führerscheininhaber hängen im Wesentlichen von seiner Verantwortung ab. Wenn Sie nicht schuldig sind, hat dies keine negativen Auswirkungen auf die Probezeit. Anders stellt sich die Situation dar, wenn er den Unfall mit seinem Führerschein auf Probe verursacht hat. Die Konsequenzen hängen von dem Fehlverhalten des Fahrers ab, das zu diesem Ergebnis geführt hat. Es wird zwischen Straftaten der Kategorie A und B unterschieden. Das Spektrum der Sanktionen kann von Bußgeldern, Verlängerung der Probezeit, Punkten in Flensburg bis zur obligatorischen Teilnahme an einem Fortgeschrittenenseminar reichen. Die genaue Höhe der Strafen ist im Bußgeldkatalog angegeben. Straftaten, die zur Verlängerung der Probezeit führen
Liste der Verstöße nach Kategorie A:
Was führt zur Verlängerung der Probezeit
✓ Überholen trotz Überholverbots
✓ Missachtung der Prioritätsregeln
✓ Fahren unter Alkoholeinfluss
✓ Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 21 km/h
✓ Nichtbeachtung des Mindestabstandes
✓ Fahrerflucht
✓ Versäumnis, Hilfe zu leisten
A-Verstöße gelten als schwere Verkehrsverstöße und werden mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre geahndet. Darüber hinaus muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihm der Führerschein entzogen. Sollte sich der Fahrer nach dem Seminar erneut bemerkbar machen, wird er verwarnt, mit einer Geldstrafe belegt und zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geraten. Ein neuer Verkehrsverstoß hätte den Verlust des Führerscheins zur Folge. Verbrechen B:
Schwere Vergehen
- Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt
- Unsachgemäße Verwendung des Nummernschildes
- Parken vor dem Eingang eines Feuerwehrautos
- Am Auto stark abgenutzte Reifen
- Unzureichender Schutz eines beschädigten Fahrzeugs
- Kinder im Auto nicht ausreichend geschützt
Die Verstöße gegen die Kategorie B hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Testlizenz. Nur wenn der Fahrer zwei Verwaltungsverbrechen dieser Art angehäuft hat oder zusätzlich ein schweres Verwaltungsverbrechen begeht, hat dies für ihn die gleichen Konsequenzen wie ein A-Verbrechen, dh die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem fortgeschrittenen Seminar. Andernfalls werden diese Straftaten je nach Schwere des Verbrechens mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder einem vorübergehenden Fahrverbot bestraft. Aber Vorsicht: Im Falle eines Unfalls während der Probezeit (und dies gilt nicht nur für neue Fahrer) wird die Versicherungsprämie erhöht, so dass Fahrer, die als Risikokandidaten gelten, künftig höhere Prämien zahlen müssen. Dieses Verfahren findet unabhängig davon statt, ob ein schweres oder geringfügiges Vergehen zu dem Unfall geführt hat. Kosten und Dauer des Aufbauseminar.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht bei jedem Unfall während der Probezeit obligatorisch. Nur Personen, die sich eines Vergehens der Kategorie A oder zweier Vergehen der Kategorie B schuldig gemacht haben, sind zur Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtet. Normalerweise haben sie dafür zwei Monate Zeit, aber wenn sie diese Frist nicht einhalten, wird ihnen die Lizenz entzogen. Das neunstündige Aufbauseminar kann an einer Fahrschule absolviert werden, wenn der Fahrlehrer über eine zusätzliche Ausbildung verfügt. Die Fahrschule kann die Kosten selbst bestimmen, so dass sie zwischen 250 und 500 Euro liegen.