Unfall durch falsch geparktes Auto
Was steht mir zu?
Es ist allseits bekannt: Wer im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, erhält in der Regel die Schuld am Unfallgeschehen und haftet demzufolge (mit seinem Versicherungsschutz) für die Schäden des Unfallgeschädigten. Aber wie verhält sich das Ganze, wenn der Auslöser des Unfalls das ordnungswidrige Verhalten eines anderen Autofahrers war? Also, wenn der Unfall zum Beispiel wegen eines falsch geparkten Fahrzeugs entstanden ist?
Ein interessanter Fall, über den wir Ihnen im Folgenden mehr erzählen!
Schuldfrage bei Unfall durch Falschparker
Falsch geparkte Fahrzeuge können eine echte Gefahr sein, vor allem dann, wenn Sie in einem gefährdenden Bereich stehen, ein Hindernis bilden und den Fluss des Straßenverkehrs deutlich stören.
Wer hat also Schuld, wenn ich auf ein falsch geparktes Auto auffahre?
Für die Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, alle Umstände des Unfallgeschehens zu betrachten. Erste „schlechte“ Nachricht: Als Verursacher des Unfalls (als derjenige, der aktiv gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren ist) tragen Sie wohl oder übel einen Großteil der Verantwortung und damit einen Großteil der Schuld für den Unfall.
Allerdings, und das ist wichtig zu wissen: Wenn ein Fahrer sein Auto auf die oben beschriebene Art falsch parkt (gefährdend oder deutlich behindernd), kann er eine Mitschuld am Unfallgeschehen erhalten. In diesem Fall wird er prozentual an der Haftung beteiligt – mit Hilfe sogenannter Haftungsquoten.
Maß für die Mitschuld des Falschparkers – diese Rolle spielen Haftungsquoten
Mit Hilfe von Haftungsquoten wird prozentual festgelegt, welcher Unfallbeteiligte wieviel Schuld an der Unfallentstehung trägt. Wenn Sie zum Beispiel durch einen Falschparker einen Unfall verursacht haben, dann kann es gut sein, dass Sie nicht 100% der Schuld erhalten. Hierzu kommt der §254 des BGBs zum Einsatz, der die Anteile der Schuld regelt. Je nachdem, welcher Unfallbeteiligte zur eigentlichen Unfallentstehung mehr oder weniger beigetragen hat, werden prozentuale Anteile (sogenannte Quoten) festgelegt und der jeweiligen Unfallpartei zugesprochen.
Wie funktioniert die Quoten-Regelung in der Praxis?
Wenn Sie einen Unfall verursachen und dabei gegen ein Auto fahren, das falsch geparkt ist und der Fahrer damit eine Ordnungswidrigkeit begeht, kann es gut sein, dass der Falschparker eine Mitschuld am Unfall erhält. Dem Falschparker kann eine Haftungsquote von bis zu 30% zugesprochen werden – also 30% Schuldanteil, für die er haften muss.
Natürlich muss hierfür das Falschparken in unmittelbarer Verbindung mit dem entstandenen Unfall stehen – dies ist der Fall, wenn ein im Halteverbot geparktes Auto zum Beispiel den ungehinderten Verkehrsfluss in einem Kreuzungsbereich beeinträchtigt. Wenn ein Halteverbot besteht, dieses aber einen Zweck hat, der mit der Unfallursache überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden kann, ist eine Schuldbeteiligung des Falschparkers folglich nicht möglich.
PKW-Gutachter hilft Ihnen – als Geschädigter wie auch Beschuldigter!
In einem wie oben beschriebenen Fall ist es nicht leicht, die Schuldfrage zu klären. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie wegen eines Falschparkers unverschuldet in einen Unfall geraten sind, dann melden Sie sich am besten direkt bei uns!
Unsere Experten klären die Angelegenheit für Sie, vermitteln zwischen Unfallparteien und Versicherungen und sorgen somit für eine bestmögliche Schadensregulierung.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen unabhängigen Gutachter zur Seite und sorgen im Notfall für anwaltlichen Beistand.
Und das Beste: Wenn Sie als Geschädigter aus dem Unfall hervorgehen, ist unser Rundum-Service für Sie vollkommen kostenlos. Die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen muss für sämtliche Kosten aufkommen!
Melden Sie sich bei uns – wir freuen uns, von Ihnen zu hören!