Sturmschäden am Auto

Informationen und Tipps zum Sturmschaden! Durch Unwetter können Autos massiv beschädigt werden. Was ist bei einem Sturmschaden zu tun und wer kommt für die Schäden auf? Das erfahren Sie hier.
Anzeigepflicht des Versicherten
Nach Sturmschaden sollten Sie unverzüglich Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung Informieren und die Beschädigungen dokumentieren, die Sie am Fahrzeug haben.

Haftung durch die Kaskoversicherung

In diesen Fällen greift die Teilkasko
Ab Windstärke acht werden Sturmschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Es müssen dafür in der betroffenen Region die Windgeschwindigkeiten von über 63 km/h geherrscht haben. Beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de oder unter der Wetterdiensthotline 0180/5913913 können Sie prüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind. Eine Teilkasko leistet nur bei unmittelbaren Sturmschäden.

Das sind beispielsweise: umgestürzte Bäume, umherfliegende Äste, aus der Verankerung gerissene Verkehrszeichen, Hagelschäden, herabfallende Gebäudeteile wie z.B Dachziegel. Die Reparaturkosten werden bezahlt und bei einem Totalschaden entsprechend die Wiederbeschaffungskosten – abzüglich des Restwertes des Wagens.

Selbstbehalt bei Sturmschaden

Wenn Sie einen Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart haben, müssen Sie diesen bei einem Sturmschaden bezahlen. Die Teilkasko haftet erst für darüber hinaus gehende Beträge.

In diesen Fällen greift die Vollkasko

Darüber hinaus reguliert die Vollkaskoversicherung auch die unmittelbare Sturmschäden, wenn diese der Versicherte oder ein anderer berechtigter Fahrer verursacht hat. Das beinhaltet etwa den Zusammenstoß mit einem bereits auf der Straße liegenden Baum oder Schäden am Auto, die aufgrund eines entsprechenden Ausweichmanövers entstanden sind.
Der Vollkaskoschutz reguliert auch Sturmschäden unterhalb der Windstärke acht. Bei einer eventuellen Selbstbeteiligung im Schadensfall wird der Versicherte in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss zudem höhere Beiträge bezahlen.

Haftung Dritter

Sind andere Personen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, können geschädigte Autobesitzer diese für Sturmschäden haftbar machen und Schadensersatz fordern.

Dazu zählen:

Wohngebäude- und Grundstückseigentümer: zum Beispiel, wenn ein morscher Baum auf dem Grundstück oder ein maroder Dachstuhl ursächlich für den Schaden am Auto ist Die Stadt oder Gemeinde: etwa, wenn ein Verkehrsschild nicht richtig befestigt war und während eines Sturms auf ein Auto fällt

Haftungsausschlüsse

Sogenannte unmittelbare Unwetterschäden (beispielsweise Beschädigungen am Auto, die durch einen bereits auf der Straße liegenden Baum verursacht wurden) sind nicht versichert. Wurde der Sturmschaden am Auto grob fahrlässig vom Versicherten verursacht, kann die Kaskoversicherung eventuell die Übernahme der Kosten ebenfalls reduzieren oder ganz ablehnen.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • das Auto trotz Hochwasserwarnung in einem Hochwassergebiet abgestellt und überflutet wird
  • der Wagen bewusst über eine überflutete Straße oder durch eine überschwemmte  Unterführung gefahren wird, der Motor Wasser zieht und mit einem Motorschaden absäuft.

Ist im Vertrag mit der Versicherung jedoch der Verweis auf die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, muss die Teil- oder Vollkasko auch dann voll für Sturmschäden haften.

Vorsichtsmaßnahmen bei Sturm

Zieht ein Sturm auf, empfiehlt es sich, gar nicht erst mit dem Auto loszufahren, sondern es stattdessen – wenn möglich – geschützt unterzustellen.

Zieht ein Sturm während der Fahrt auf, sollten Sie sich so verhalten:

Auf umherfliegende Gegenstände und unvorhergesehene Hindernisse einstellen und achten, Geschwindigkeit anpassen, Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen vergrößern, Licht einschalten, überflutete Strecken umfahren, Gefahr von Aquaplaning beachten, Sturmwarnungen im Radio beachten und befolgen, Lenkrad fest und ruhig halten, keine plötzlichen Ausweichmanöver machen – damit gefährden Sie sich und andere im Zweifel noch unnötig zusätzlich, bei Stürmen im Frühling und Herbst müssen Sie gerade auf Brücken mit Blitzeis rechnen.