Sind Kopfhörer
am Steuer erlaubt?
Airpods oder auch größere Kopfhörer und Co. am Steuer gelten heute als vollkommen normal – denn Musik hören, telefonieren oder ähnliches lässt sich besonders mit dem beliebten Knopf im Ohr einfach und komfortabel auch während der Fahrt, ohne dass man dafür die Hände benötigt. Doch sind Kopfhörer am Steuer überhaupt erlaubt? Und ab wann stellen Sie eine gefährdende Ablenkung da, die wohlmöglich sogar strafbar ist? Im Folgenden erfahren Sie mehr!
Inhaltsverzeichnis
Darf ich während der Fahrt Kopfhörer tragen und nutzen?
Grundsätzlich ja – solange Sie dies nicht in extremem Maß vom Straßenverkehr ablenkt. Ein Paragraf in der deutschen Straßenverkehrsordnung lässt sich auf diesen Fall anwenden:
Denn §23 besagt, dass Ihr Gehör während der Autofahrt nicht durch externe Geräte beeinträchtigt werden darf. Denn es ist wichtig, im Ernstfall noch Hupen oder vor allem auch Martinshorn von Rettungswagen sowie die Sirenen der Polizeiwagen hören zu können. Diese fungieren als wichtige Warnhinweise und sollten unbedingt wahrgenommen werden können. Tragen Sie Kopfhörer und sind durch extrem laute Musik oder Geräuschunterdrückung nicht mehr in der Lage, diese Warngeräusche zu hören, ist dies ein Risiko für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr – weshalb ein Verwarngeld von 10€ verhängt werden kann.
Unverkennbarer Vorteil von Kopfhörern: Die Hände bleiben frei beim Telefonieren
Natürlich stellen Kopfhörer am Steuer auch nicht nur eine Gefahr da. Denn sie ermöglichen ein gefahrloses Telefonieren während der Fahrt, da beide Hände frei bleiben können.
Letztlich gelten aber fürs Telefonieren dieselben Regelungen wie oben beschrieben: Das Telefonat darf Sie so oder so nicht in gefährdender Weise vom Straßenverkehr ablenken. Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Sie fürs Telefonieren besser weiterhin die Freisprechanlage Ihres Autos nutzen.
Und was ist, wenn es dann doch mit/durch Kopfhörer(n) im Ohr zum Unfall kommt?
Etwas kritisch kann es durchaus werden, wenn Sie mit Kopfhörern im/am Ohr einen Unfall bauen. In diesem Fall kann Ihnen durchaus unterstellt beziehungsweise berechtigterweise vorgeworfen werden, dass Sie durch die Nutzung der Kopfhörer eventuell abgelenkt sind. Selbst dann, wenn Sie den Unfall nicht aus alleiniger Verantwortung verursacht haben, erhalten Sie durch den Umstand der Kopfhörernutzung wahrscheinlich zumindest eine Teilschuld. Auch hier empfiehlt sich deshalb umso mehr, die Freisprecheinrichtung des Autos zu nutzen.
Mit Kopfhörern am Steuer in einen Unfall geraten? PKW Gutachter hilft
Sind Sie mit Kopfhörern am Steuer in einen Unfall geraten, dann gehen Sie am besten auf Nummer sicher und kontaktieren Sie uns. Wir kümmern uns um eine bestmögliche Schadensregulierung für Ihren Fall, beschaffen Ihnen einen Ersatzwagen, helfen Ihnen mit einem Gutachter und sogar anwaltlichem Beistand, sollte dies erforderlich sein.
Besonders dann, wenn Sie am Unfallgeschehen keine Schuld tragen, haben Sie dabei einen großen Vorteil: Unser Service ist für Sie dann vollkommen kostenlos, denn für alle Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen aufkommen.