Autofahren mit Flip-Flops etc.
Rechtslage und Folgen im Unfallfall
Für viele Menschen ist die geeignete Schuhwahl beim Autofahren Auslegungssache – da wird schnell einmal in die sommerlichen Flip-Flops geschlüpft, die High Heels werden auf dem Weg zur schicken Veranstaltung bemüht oder die Schuhe gar gleich ganz weggelassen. Doch was genau sagt eigentlich das Gesetz, wenn es ums Autofahren barfuß oder mit losem oder anderweitig ungeeignetem Schuhwerk geht? Und was passiert im Falle eines Unfalls, welche Konsequenzen drohen Ihnen dann? In diesem Ratgeber klären wir Sie auf!
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Es gibt kein spezifisches Gesetz, das das Autofahren mit Flip-Flops, Sandalen oder ähnlichem Schuhwerk verbietet.
- Die Straßenverkehrsordnung verlangt jedoch, dass der Fahrer sein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen kann. Das Tragen von losem Schuhwerk könnte dies potenziell beeinträchtigen.
- Im Falle eines Unfalls kann das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk als Verletzung der Sorgfaltspflicht ausgelegt werden.
- Rechtliche Konsequenzen könnten Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen sein.
- Versicherungen könnten die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen oder sogar vollständig verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass das Tragen von losem Schuhwerk zum Unfall beigetragen hat.
So sieht die Gesetzeslage zum Fahren mit losem Schuhwerk aus:
Ist Fahren mit Flip-Flops und ähnlichem verboten?
Tatsächlich gibt es in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, kein spezifisches Gesetz, das das Fahren ohne festes Schuhwerk verbietet. Allerdings hat dies das Potenzial, die Sicherheit auf der Straße zu beeinträchtigen, und das ist ein Aspekt, den Verkehrsrechtler und Versicherungen sehr ernst nehmen.
Das richtige Schuhwerk beim Fahren in Verbindung mit der „Sorgfaltspflicht“
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält keine spezifische Vorschrift, die das Tragen von Schuhen beim Autofahren verlangt. Allerdings ist es eine generelle Anforderung, dass der Fahrer stets in der Lage sein muss, sein Fahrzeug sicher zu bedienen. Laut § 23 StVO ist jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich, sein Fahrzeug ständig so zu führen, dass er seinem „Sorgfaltspflichten“ gerecht wird.
Warum stellt das falsche Schuhwerk eine potenzielle Gefahr da?
Das Fahren mit lockerem Schuhwerk wie Flip-Flops oder Sandalen kann zu Schwierigkeiten beim Bedienen der Pedale führen und damit die Fahrkontrolle beeinträchtigen. Rutschen die Füße auf den Pedalen oder bleiben sie im Schuhwerk hängen, kann dies die Fähigkeit des Fahrers, rechtzeitig zu reagieren, erheblich einschränken. Im Falle eines Unfalls kann das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk als Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht ausgelegt werden.
Macht die Art des Schuhwerks einen Unterschied?
Ob man dabei mit Flip-Flops, Hausschuhen, Sandalen, High Heels oder gar barfuß gefahren ist, macht übrigens keinen Unterschied. Bei all diesen Arten des Schuhwerks gilt ebenfalls: Bei einer (zufälligen) Kontrolle durch die Polizei erhalten Sie nicht gleich ein Bußgeld. Kommt es zum Unfall und die Art Ihrer Schuhwahl steht in Verdacht, eine Rolle bei der Unfallentstehung gespielt zu haben, kann es ungemütlich werden. Wird festgestellt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und es auf diese Art zum Unfall kam, können Sie mindestens eine Teilschuld am Unfall erhalten.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Wird Ihnen aufgrund Ihrer Schuhwahl eine Teilschuld am Unfallgeschehen zugesprochen, kann es sein, dass auch Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen eine Teilhaftung zuweist. Allerdings erlischt nur sehr selten der gesamte Versicherungsschutz, da das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk in der Regel nicht als Fahrlässigkeit kategorisiert wird.
Zahlt meine Kaskoversicherung bei Unfall mit Flip-Flops und Co.?
Es obliegt in diesem Fall Ihrer Kaskoversicherung zu entscheiden, ob und inwieweit Sie durch das Fahren mit falschem Schuhwerk gegen die vertraglich vereinbarten Regularien verstoßen haben. Wird ein Verstoß festgestellt, müssen Sie zum Beispiel mit einer erhöhten Selbstbeteiligung rechnen. All das hängt aber immer auch vom konkreten Fall, der Schadenshöhe sowie der Kulanz Ihrer Versicherung ab.
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