Der Fragebogen

der gegnerischen Versicherung.

Auch, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage eigentlich schon längst geklärt war, flattert Ihnen plötzlich ein Fragebogen zum Unfall von der gegnerischen Versicherung ins Haus. Was hat es damit auf sich und müssen und vor allem sollten Sie diesen ohne Weiteres ausfüllen? Alles, was Sie wissen müssen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Schuldfrage bereits geklärt – wieso erhalte ich den Fragebogen dennoch?

Wenn Sie als Geschädigter aus einem Unfall herausgehen, muss die Versicherung Ihres Unfallgegners für sämtliche Ihnen entstandene Schäden aufkommen. Weil die Versicherung beim Unfall aber ja nun einmal nicht dabei war, versucht Sie in eigenem Interesse, Schadenspositionen wie Verdienstausfällen, Mietwagenkosten und natürlich Reparaturkosten auf den Grund zu gehen.

Ganz wichtig: Füllen Sie den nicht ohne Weiteres und vor allem nicht alleine aus!

Leider können Sie sich in Erklärungsnot durch ungünstige Ausdrucksweise im Fragebogen selbst deutlich schaden. Unvorteilhafte Formulierungen müssen unbedingt vermieden werden, weil die gegnerische Versicherung stets Mittel und Wege sucht, die Leistung abzulehnen, die Ihnen ja normalerweise in vollem Umfang zusteht.

Auch Ihr Unfallgegner erhält den Fragebogen und schildert seine eigene Sicht.

Das bedeutet im Ernstfall: Obwohl er die Schuld zuvor bereits eingestanden hat, überlegt er es sich plötzlich anders und schildert die Unfallsache dementsprechend. Die Darstellung Ihrer Sichtweise und passende Formulierung sind deshalb umso wichtiger, damit schlussendlich Ihre vollen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Gehen Sie nicht auf Angebote von Werkstätten mit Partnerverträgen ein!

Einige Werkstätten arbeiten im Rahmen von Partnerverträgen mit bestimmten Versicherungen zusammen. Ein Angebot darüber, den Schaden in der Werkstatt gleich direkt mit der Versicherung abzuwickeln, sollten Sie aber unbedingt ablehnen! Auch hierbei können Ihnen schnell ein paar Hunderte Euro Schadensanspruch verloren gehen.

Bin ich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen?

Leider ja, denn es passiert öfter als angenommen, dass der Unfallverursacher sich bei der Schuldfrage plötzlich umentscheidet, den Unfallhergang umkonstruiert und Sie beschuldigt werden. Erreicht Sie ein solcher Fragebogen, dann müssen Sie sich also darum kümmern. Aber: Sie müssen das nicht allein tun.

Und hier ist es nochmals wichtig klarzustellen: Sie haben ab dem Moment des Knalls als Geschädigter in einem von Ihnen nicht verschuldeten Unfall, Recht auf vollständige Schadensregulierung und allen Service, der dazugehört.

Das umfasst auch, dass Ihnen ein für Sie kostenloser Anwalt oder Rechtsdienstleister zusteht, der Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens hilft. Alle Angaben kommen von Ihnen, aber der Rechtsbeistand sorgt dafür, dass keine Formulierungen in den Fragebogen gelangen, die sich für Sie bei der Schadenserstattung nachteilig auswirken könnten. Alle Kosten für den Rechtsbeistand muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen.

Der Unfallgegner und ich sind bei derselben Versicherung – was passiert?

Die Situation ändert sich in diesem Falle nicht – die Versicherung ist nach wie vor in diesem Unfallfall als Ihr Gegner zu betrachten.

Finger weg vom Zentralruf der Autoversicherer

Wenn Sie die Versicherung des Unfallverursachers auf eigene Faust ermitteln wollen, führt der Weg früher oder später über den Zentralruf der Autoversicherer. Dies ist aber unbedingt zu vermeiden. Denn auch dort am Telefon werden Sie bereits zu ersten Angaben aufgefordert, die sich später negativ auf Ihre Schadensregulierung auswirken können.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie in diesem Moment einfach PKW-Gutachter.de – unsere Experten können für Sie vollkommen kostenlos und ohne zu erwartende Nachteile die Versicherung ausfindig machen.