Unfallgutachten

Was zahlt die Versicherung?

Nach einem Verkehrsunfall ist es in einigen Fällen wichtig, dass ein Gutachter die entstandenen Schäden betrachtet und beurteilt, damit anschließend eine ordnungsgemäße und faire Schadensregulierung möglich ist. Wann das der Fall ist und welche Rolle dabei Ihre Versicherung spielt, erläutern wir im folgenden Blogbeitrag.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn Sie einen Unfall hatten, aus dem Sie als Geschädigter herausgehen, dann haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter selbst zu beauftragen. Sie müssen nicht mit einem von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter Vorlieb nehmen.
  • Sämtliche Kosten für den von Ihnen beauftragten Gutachter müssen von der Versicherung des Unfallverursachers (also von der gegnerischen Versicherung) gezahlt werden.
  • In dem angefertigten Gutachten werden alle entstandenen Schäden genau benannt und finanziell eingeschätzt, wobei auch die Wertminderung als Aspekt einbezogen wird.

Wann macht ein Unfallgutachten Sinn?

Ein Unfallgutachten macht immer dann Sinn, wenn nach einem Unfall nicht klar ist, wie groß genau der Schaden ist. Um alle Einzelheiten des Schadensbildes detailliert zu bestimmen und aussagen zu können, was die vollständige Regulierung des Schadens kosten wird, kommt ein Kfz-Gutachter zum Einsatz.

Was wird im Gutachten thematisiert?

In einem Schadensgutachten werden sowohl die Ursache der entstandenen Schäden als auch deren Ausmaß (also die Schadenshöhe) thematisiert. Gut zu wissen: Außerdem dient ein solches Gutachten Beweiszwecken, falls der Unfall vor Gericht diskutiert werden soll.

Warum ist ein Sachverständigengutachten einem normalen Kostenvoranschlag vorzuziehen?

Wenn ein Unfallgutachten erstellt wird, wird eine detailliertere Begutachtung vorgenommen als bei einem einfachen Kostenvoranschlag. Dabei wird unter anderem die Beschreibung des Unfallhergangs und -ablaufs mit den entstandenen Schäden verglichen, sodass Ungereimtheiten vermieden werden. Außerdem entscheidend: Bei einem Unfallgutachten wird der Aspekt der Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall miteinbezogen – das passiert bei einem Kostenvoranschlag nicht und das kann für Sie als Geschädigten letztlich von großem (finanziellen) Nachteil sein.

Muss ich den von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter akzeptieren?

Klare Antwort: Nein. Leider ist es an der Tagesordnung, dass Versicherungen eigene Gutachter schicken, die dann die Schadenssumme unter Umständen zu geringschätzen – im Interesse der Versicherung. Für Geschädigte ist es deshalb immer die bessere Option, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Gut zu wissen an dieser Stelle: Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat, dann können Sie trotzdem einen (zweiten) Gutachter selbst beauftragen. Auch für diesen Gutachter muss die gegnerische Versicherung in jedem Fall zahlen.

Muss der Gutachter für seine Aussage haften?

Tatsächlich können Sie sich auf die Aussage des Gutachters verlassen und genau die daraus hervorgehenden Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Wenn die Versicherung mit diesen aus irgendeinem Grund nicht einverstanden ist, ist es der Gutachter, der einspringen und haften muss – Sie sind fein heraus.